Service
Was die Krankenkasse zahlt und was Sie zahlen
Die häufigste Frage im Beratungsgespräch ist nicht die nach der Versorgung, sondern die nach den Kosten. Diese Seite beantwortet sie vorab. Alle Angaben gelten für gesetzlich Versicherte; für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte gelten die Bedingungen des jeweiligen Vertrags.
Zuzahlung
Bei einem verordneten Hilfsmittel zahlen Sie zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Hilfsmittel. Das ist gesetzlich festgelegt und in jedem Sanitätshaus gleich.
Bei Hilfsmitteln zum Verbrauch beträgt die Zuzahlung zehn Prozent je Packung, höchstens zehn Euro im Monat.
Befreit sind:
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- Versicherte, die die Belastungsgrenze erreicht haben und eine Befreiung ihrer Kasse vorlegen
Die Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung bei einem Prozent. Die Befreiung beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse, nicht bei uns.
Aufzahlung
Eine Aufzahlung ist etwas anderes als eine Zuzahlung. Sie fällt an, wenn Sie eine Ausstattung wählen, die über das medizinisch Notwendige hinausgeht, etwa ein anderes Material, eine besondere Farbe oder Zusatzfunktionen.
Eine Aufzahlung ist immer freiwillig. Sie bekommen in jedem Fall eine Versorgung ohne Aufzahlung angeboten, die medizinisch ausreichend ist. Wenn Sie sich für mehr entscheiden, sagen wir Ihnen den Betrag vorher.
Genehmigung
Bei Maßversorgungen erstellen wir einen Kostenvoranschlag und reichen ihn zusammen mit der Verordnung bei Ihrer Kasse ein. Erst nach der Genehmigung beginnt die Anfertigung. Den Schriftverkehr übernehmen wir.
Lehnt die Kasse ab, erklären wir Ihnen die Begründung. Ein Widerspruch ist möglich, und wir unterstützen Sie dabei gemeinsam mit der verordnenden Praxis.
Ohne Rezept
Nicht alles muss über die Kasse laufen. Alltagshilfen, Bandagen, Sportkompression und viele weitere Produkte können Sie direkt kaufen. Auch dann messen wir an, wo es auf den Sitz ankommt.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen
Wenn Ihre Frage fehlt: Rufen Sie an, jede Filiale hat eine eigene Durchwahl.
Wie hoch ist die Zuzahlung genau?
Zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Hilfsmittel. Bei Verbrauchshilfsmitteln zehn Prozent je Packung, höchstens zehn Euro im Monat.
Mein Kind bekommt Einlagen. Zahlen wir etwas dazu?
Nein. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.
Was ist der Unterschied zwischen Zuzahlung und Aufzahlung?
Die Zuzahlung ist gesetzlich vorgeschrieben und fällt immer an, sofern Sie nicht befreit sind. Die Aufzahlung ist freiwillig und entsteht nur, wenn Sie mehr wählen als das medizinisch Notwendige.
Bekomme ich vorher gesagt, was ich zahle?
Ja. Wir nennen Ihnen den Betrag vor der Anfertigung, nicht bei der Abholung.
Mit welchen Krankenkassen rechnen Sie ab?
Mit allen gesetzlichen Krankenkassen. Privat Versicherte erhalten eine Rechnung zur Einreichung.
Ich bin privat versichert. Wie läuft das?
Sie erhalten eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Ob und in welcher Höhe erstattet wird, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Auf Wunsch erstellen wir vorab einen Kostenvoranschlag zur Vorlage.
Was ist die Belastungsgrenze?
Ein jährlicher Höchstbetrag für Zuzahlungen: zwei Prozent des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung ein Prozent. Ist er erreicht, stellt Ihre Kasse eine Befreiung aus.
Nächster Schritt
Standort wählen und anrufen.
Bringen Sie Verordnung und Versichertenkarte in die Filiale, die Ihnen am nächsten liegt. Wenn Sie eine Zuzahlungsbefreiung haben, legen Sie sie gleich mit vor.





