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Sanitätshaus Schroll, zur Startseite

Fachpartner

Für Ärztinnen, Ärzte und Praxen

Eine Verordnung ist erst dann etwas wert, wenn die Versorgung sitzt. Dafür braucht es kurze Wege zwischen Praxis und Werkstatt, und die haben wir: Verordnungen erreichen uns auf fünf Wegen, angepasst wird an acht Standorten in Hamburg und Halstenbek, gefertigt in unserer eigenen Werkstatt in Hamburg-Schnelsen.

So kommt die Verordnung zu uns

  • Per Fax an die Zentrale: 040 / 5 50 99 62
  • Per E-Mail an die Zentrale
  • Per Kurier
  • Abholung durch unseren Außendienst
  • Über die Patientin oder den Patienten direkt in einer unserer Filialen

Kein Portal, keine Registrierung. Der Weg, der für Ihre Praxis am einfachsten ist, ist der richtige.

Was Sie von uns erwarten können

  • Vollständigkeitsprüfung.Fehlt auf der Verordnung eine Angabe, klären wir das direkt mit Ihrer Praxis, bevor die Patientin oder der Patient noch einmal zu Ihnen muss.
  • Kostenvoranschlag und Genehmigung.Bei Maßversorgungen übernehmen wir den Schriftverkehr mit der Krankenkasse vollständig.
  • Meister an jedem Standort.Ihre Patientinnen und Patienten können in jeder unserer acht Filialen angepasst werden. Orthopädietechniker und Meister arbeiten überall.

Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenkassen, präqualifiziert nach § 126 SGB V für alle Versorgungsbereiche außer Rehatechnik.

Was auf der Verordnung stehen sollte

Diagnose, Hilfsmittel mit Ausführung, bei Kompression die Klasse und Rund- oder Flachstrick, betroffene Extremität, Menge. Die Verordnung ist 28 Tage gültig; wir bitten darum, Patientinnen und Patienten darauf hinzuweisen.

Kontakt

Unser Außendienst ist Ihr Ansprechpartner, erreichbar über die Zentrale in Schnelsen: 040 / 5 50 99 50.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Wenn Ihre Frage fehlt: Rufen Sie an, jede Filiale hat eine eigene Durchwahl.

Kann ich Verordnungen elektronisch übermitteln?

Per E-Mail ja. Ein Portal gibt es nicht, und für Hilfsmittelverordnungen ist das derzeit auch nicht erforderlich.

Wie lange ist eine Hilfsmittelverordnung gültig?

28 Tage ab Ausstellung.

Wo werden meine Patientinnen und Patienten versorgt?

In jeder unserer acht Filialen, je nachdem, wo es für sie am nächsten liegt. Prothesen und komplexe Orthesen in Hamburg-Schnelsen, wo die Werkstatt steht.

Rechnen Sie mit allen Kassen ab?

Mit allen gesetzlichen Krankenkassen. Privat Versicherte erhalten eine Rechnung zur Einreichung.

Was, wenn die Kasse ablehnt?

Wir erklären der Patientin oder dem Patienten die Begründung und stimmen einen Widerspruch mit Ihrer Praxis ab.

Nächster Schritt

Standort wählen und anrufen.

Unser Außendienst ist Ihr Ansprechpartner. Sie erreichen ihn über die Zentrale in Schnelsen.

040 / 5 50 99 50 Standort finden

Marken, mit denen wir versorgen

Anrufen: 040 / 5 50 99 50